LBF - Leibrentenbarwertfaktor
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LBF (Leibrentenbarwertfaktoren) werden in der Grundstückswertermittlung benötigt, um Renten von
einzelnen Personen oder Paaren zu ermitteln. Mit dem LBF kann man den Wert einer Rente, abhängig vom Zinssatz
und dem Alter der Personen, berechnen.
Die Formel lautet gleichbleibende Zahlung x LBF = Wert. Beim LBF wird die "Sterbewahrscheinlichkeit" berücksichtigt. Es handelt sich um einen statistisch, mathematisch ermittelten Wert. Beispiel: eine Frau, 63 Jahre alt, bekommt die Mieteinnahmen der Immobilie bis zu ihrem Tod (z. B. Nießbrauch). Die Miete beträgt pro Jahr 20.000 €, der Zinssatz beträgt 4%. Wenn Sie diese Immobilie kaufen wollen und Sie den Wert dieser jährlichen Zahlungen berechnen möchten, müssen Sie 20.000€ x LBF rechnen. Also 20.000 € x 13,578 = 271.560 € (jährlich nachschüssige Verzinsung). Dies wäre rein rechnerisch die Wertminderung der Immobilie. Die Berechnung eines oder mehrerer LBF können Sie über untenstehendes Formular anfordern. Für die Berechnung der LBF berechnen wir je LBF 6,50 € inkl. MwSt. Die LBF werden Ihnen per Mail oder Fax geschickt. Auf Wunsch erhalten Sie die LBF auch per Post für einen Aufpreis von 2,50 € inkl. MwSt. Falls Sie mehrere LBF gleichzeitig berechnen lassen möchten, gilt folgende Rabattstaffelung:
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an das Sachverständigenbüro Budde wenden. Wieviele LBF möchten Sie von uns berechnen lassen? 1 2 3 4 5 10 Grundlagen - verwendete Daten zur Berechnung
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